Wie läuft das Schlichtungsverfahren genau ab?
Eröffnung der Schlichtung
Sie eröffnen eine Schlichtung und schildern, was vorgefallen ist (Sachverhalt). Sofern vorhanden, laden Sie wesentliche Dokumente hoch (z.B. Rechnungen, Quittungen), danach erfassen Sie Ihre Forderung. Nach Zahlung von CHF 48 mittels Kreditkarte oder Twint wird das Schlichtungsverfahren gestartet.
Einladung der Gegenpartei
Die Gegenpartei erhält von Schlichtung Schweiz per E-Mail eine Einladung, um innert 10 Tagen die Forderung zu akzeptieren, abzulehnen oder einen eigenen Lösungsvorschlag zu formulieren. Sollte die Gegenpartei nicht auf die E-Mail reagieren, erhält sie eine Einladung per Post, um in das Schlichtungsverfahren einzusteigen. Dafür steht ihr nochmals eine Frist von 10 Tagen zur Verfügung.
Information über Stellungnahme
Sobald die Gegenpartei in das Schlichtungsverfahren eingestiegen ist, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Forderung akzeptiert, abgelehnt oder eine alternative Lösung vorgeschlagen wurde.
Akzeptanz der Forderung
Akzeptiert die Gegenpartei Ihre Forderung, ist die Schlichtung abgeschlossen. Es wird eine Vereinbarung generiert, welche beide unterzeichnen und einander zustellen. Die unterzeichnete Vereinbarung dient im Betreibungsverfahren als provisorischer Rechtsöffnungstitel, falls eine vereinbarte Zahlung nicht ausgeführt wird.
Verhandlungsrunden
Macht die Gegenpartei einen Gegenvorschlag, können Sie dieses Angebot annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Sie können 2 Verhandlungsrunden durchführen. Sobald eine Einigung gefunden wurde, wird eine Vereinbarung generiert, welche beide Parteien unterzeichnen und einander zustellen.
Neutraler Anwalt
Ist für eine Partei unklar, wie die Streitigkeit gelöst werden kann, besteht die Möglichkeit einen neutralen Anwalt zu beauftragen. Dieser schaut sich die beiden Positionen an und verfasst schriftlich einen kurzen, fairen Lösungsvorschlag. Dieser Lösungsvorschlag wird derjenigen Partei zugestellt, welche den Auftrag erteilt hat. Nach Erhalt des Lösungsvorschlags kann dieser der anderen Partei gesendet werden, um die Angelegenheit gemäss diesem Vorschlag.
Abschluss ohne Einigung
Werden sich die Parteien nicht einig oder erfolgt auch nach Erhalt der beiden E-Mails und der brieflichen Einladung zur Schlichtungsverhandlung keine Reaktion von der Gegenpartei, dann wird die Schlichtung nach einer Frist von weiteren 10 Tagen geschlossen. Danach erhalten Sie per E-Mail eine Anleitung als PDF. Auf dieser Anleitung erläutern wir, welche weiteren rechtlichen Schritte unternommen werden können.
Einigung und Vereinbarung
Können sich die Parteien einigen, wird eine Vereinbarung generiert, welche beide unterzeichnen und einander zustellen. Damit kann die Angelegenheit friedlich gelöst und ein Rechtsstreit vermieden werden.